Verantwortlich: Andrea Bosshard
Bereitgestellt: 17.11.2025
Aktenauflage Kirchgemeindeversammlung 01.12.2025
Die Kirchenpflege lädt die Kirchgemeindemitglieder herzlich ein zur Kirchgemeindeversammlung am
Montag, 1. Dezember 2025, 19.30 Uhr
im Kirchgemeindehaus.
Montag, 1. Dezember 2025, 19.30 Uhr
im Kirchgemeindehaus.
Max Heberlein,
Geschäft
1. Genehmigung des Budgets 2026 und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2026
2. Pfarrwahlkommission Ersatzwahl
3. Pfarrwahl Jenny Laske
4. Pfarrhaus Goldbach - Genehmigung Bauprojekt und Kreditbewilligung
Umfrage und Diskussion
Die detaillierten Akten liegen bis 1. Dezember 2025 zur Einsicht auf und können während den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 - 11.30 Uhr, andere Zeiten auf telefonische Anfrage) im Sekretariat Jürgehus eingesehen werden. Die Weisung - Einladung KGV vom 1. Dezember 2025 sowie die vollständigen Unterlagen zu den einzelnen Traktanden sind unter Dokumente abrufbar.
Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Küsnacht wohnhaften Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Aktivbürgerrechtes sind. Mitglieder mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind stimmberechtigt, wenn sie über eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen.
Nicht Stimmberechtigte sind als Gäste willkommen.
1. Genehmigung des Budgets 2026 und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2026
2. Pfarrwahlkommission Ersatzwahl
3. Pfarrwahl Jenny Laske
4. Pfarrhaus Goldbach - Genehmigung Bauprojekt und Kreditbewilligung
Umfrage und Diskussion
Die detaillierten Akten liegen bis 1. Dezember 2025 zur Einsicht auf und können während den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 - 11.30 Uhr, andere Zeiten auf telefonische Anfrage) im Sekretariat Jürgehus eingesehen werden. Die Weisung - Einladung KGV vom 1. Dezember 2025 sowie die vollständigen Unterlagen zu den einzelnen Traktanden sind unter Dokumente abrufbar.
Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Küsnacht wohnhaften Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Aktivbürgerrechtes sind. Mitglieder mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind stimmberechtigt, wenn sie über eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen.
Nicht Stimmberechtigte sind als Gäste willkommen.
