Verantwortlich: Brigitte Meier
Bereitgestellt: 26.06.2026
Der Kanton Zürich verschärft die Massnahmen gegen die akute Waldbrandgefahr. Daher gilt ab Freitag, 26. Juni 2026 ein generelles Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Die Massnahme bleibt bis auf Weiteres in Kraft.
Im Wald und bis 50 Meter vom Wald entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen und brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Das Verbot umfasst sämtliche offenen Feuer im Wald sowie bis 50 Meter vom Waldrand entfernt. Betroffen sind auch offizielle Feuerstellen, Feuerstellen bei Waldhütten sowie Holzkohlegrills und Feuerschalen. Erlaubt bleiben lediglich Gas- und Elektrogrills, sofern sie kippsicher auf einem feuerfesten Untergrund betrieben werden.
Für das Bergquell bedeutet das, dass das Aussencheminée auf der Terrasse bis auf Weiteres nicht benutzt werden darf, bis das Feuerverbot aufgehoben wird. Erlaubt sind Gas- oder Elektrogrills. Diese müssen selber mitgebracht werden und dürfen nur auf der Terrasse benutzt werden.
Die Bevölkerung wird aufgefordert, das Verbot konsequent einzuhalten und im Wald sowie in Waldesnähe besondere Vorsicht walten zu lassen, um Brände zu verhindern.
Weitere Informationen finden Sie unter: » https://www.waldbrandgefahr.ch oder » https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/wald/waldbrandgefahr.html
Für das Bergquell bedeutet das, dass das Aussencheminée auf der Terrasse bis auf Weiteres nicht benutzt werden darf, bis das Feuerverbot aufgehoben wird. Erlaubt sind Gas- oder Elektrogrills. Diese müssen selber mitgebracht werden und dürfen nur auf der Terrasse benutzt werden.
Die Bevölkerung wird aufgefordert, das Verbot konsequent einzuhalten und im Wald sowie in Waldesnähe besondere Vorsicht walten zu lassen, um Brände zu verhindern.
Weitere Informationen finden Sie unter: » https://www.waldbrandgefahr.ch oder » https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/wald/waldbrandgefahr.html