Verantwortlich: Brigitte Meier
Bereitgestellt: 04.08.2026
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5) gilt in sämtlichen Gemeinden des Bezirks Meilen seit Dienstag, 14. Juli 2026 ein generelles Feuerverbot.
Die Gemeinden im Bezirk Meilen haben die Situation beurteilt und die Waldbrandgefahr als kritisch eingestuft. Sowohl im Wald als auch auf Feldern, in Wiesen und in Böschungen herrscht grosse Trockenheit, so dass bereits kleine Funkenwürfe Brände entfachen könnten.
Das generelle Feuerverbot bedeutet konkret:
Für das Bergquell bedeutet das, dass das Aussencheminée auf der Terrasse bis auf Weiteres nicht benutzt werden darf, bis das Feuerverbot aufgehoben wird.
Die Prognosen von MeteoSchweiz sagen weiterhin heisses und trockenes Wetter voraus. Die angesagten Schauer und Gewitter in den kommenden Tagen unterliegen einer tiefen Prognosezuverlässigkeit und dürften kaum zu einer Entspannung der aktuellen Lage führen. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.
Die Bevölkerung wird aufgefordert, das Verbot konsequent einzuhalten und im Wald sowie in Waldesnähe besondere Vorsicht walten zu lassen, um Brände zu verhindern.
Weitere Informationen finden Sie unter: » https://www.waldbrandgefahr.ch oder » https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/wald/waldbrandgefahr.html
Das generelle Feuerverbot bedeutet konkret:
- Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen)
- Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden (Gas- und Elektrogrills sind weiterhin erlaubt, es ist jedoch grösste Vorsicht geboten)
- Kein Abbrennen von Feuerwerk
Für das Bergquell bedeutet das, dass das Aussencheminée auf der Terrasse bis auf Weiteres nicht benutzt werden darf, bis das Feuerverbot aufgehoben wird.
Die Prognosen von MeteoSchweiz sagen weiterhin heisses und trockenes Wetter voraus. Die angesagten Schauer und Gewitter in den kommenden Tagen unterliegen einer tiefen Prognosezuverlässigkeit und dürften kaum zu einer Entspannung der aktuellen Lage führen. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.
Die Bevölkerung wird aufgefordert, das Verbot konsequent einzuhalten und im Wald sowie in Waldesnähe besondere Vorsicht walten zu lassen, um Brände zu verhindern.
Weitere Informationen finden Sie unter: » https://www.waldbrandgefahr.ch oder » https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/wald/waldbrandgefahr.html