Verantwortlich: Andrea Bosshard
Bereitgestellt: 02.06.2025
Aktenauflage Kirchgemeindeversammlung 02.06.2025
Die Kirchenpflege lädt die Kirchgemeindemitglieder herzlich ein zur Kirchgemeindeversammlung am
Montag, 2. Juni 2025, 19.30 Uhr
im Kirchgemeindehaus.
Montag, 2. Juni 2025, 19.30 Uhr
im Kirchgemeindehaus.
Max Heberlein,
Geschäft
1. Genehmigung der Jahresrechnung und der Sonderrechnungen 2024
2. Zwischenbericht über die Tätigkeit der Pfarrwahlkommission
3. Beauftragung der bestehenden Pfarrwahlkommission für die ab Frühjahr 2026 entstehende Vakanz
4. Kirchgemeindeversammlung Protokollabnahme
5. Entgegennahme des Jahresberichtes 2024 der Kirchenpflege
Umfrage und Diskussion
Die detaillierten Akten liegen bis 2. Juni 2025 zur Einsicht auf und können während den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 - 11.30 Uhr, andere Zeiten auf telefonische Anfrage) im Sekretariat Jürgehus eingesehen werden. Die Weisung Einladung KGV vom 2. Juni 2025 sowie die vollständigen Unterlagen zu den einzelnen Traktanden sind unter Dokumente abrufbar.
Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Küsnacht wohnhaften Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Aktivbürgerrechtes sind. Mitglieder mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind stimmberechtigt, wenn sie über eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen.
Nicht Stimmberechtigte sind als Gäste willkommen.
1. Genehmigung der Jahresrechnung und der Sonderrechnungen 2024
2. Zwischenbericht über die Tätigkeit der Pfarrwahlkommission
3. Beauftragung der bestehenden Pfarrwahlkommission für die ab Frühjahr 2026 entstehende Vakanz
4. Kirchgemeindeversammlung Protokollabnahme
5. Entgegennahme des Jahresberichtes 2024 der Kirchenpflege
Umfrage und Diskussion
Die detaillierten Akten liegen bis 2. Juni 2025 zur Einsicht auf und können während den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 - 11.30 Uhr, andere Zeiten auf telefonische Anfrage) im Sekretariat Jürgehus eingesehen werden. Die Weisung Einladung KGV vom 2. Juni 2025 sowie die vollständigen Unterlagen zu den einzelnen Traktanden sind unter Dokumente abrufbar.
Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Küsnacht wohnhaften Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Aktivbürgerrechtes sind. Mitglieder mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind stimmberechtigt, wenn sie über eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen.
Nicht Stimmberechtigte sind als Gäste willkommen.
