Corona Virus - Aktuelle Informationen zur Pandemie

coronavirus (Foto: Sandra Mäder)
Massnahmen der Kirchgemeinde Küsnacht

Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2021 neue verschärfte Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bekannt gegeben.

Sie treten auf Montag, 20. Dezember 2021, in Kraft und gelten vorerst bis 24. Januar 2022.



Für die Kirchgemeinde bedeutet dies Folgendes:

  • Gottesdienste und Abdankungen:

Für Gottesdienste und Abdankungen in Innenräumen, an denen mehr als 50 Personen teilnehmen, braucht es neu ein 2G-Zertifikat, d.h. die Teilnehmenden müssen geimpft oder genesen sein. Dennoch gilt Maskenpflicht. (ausser für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren). Die Kommunikation bezüglich der Zertifikatspflicht erfolgt jeweils auf der Webseite und in der Zürichseezeitung / Küsnachter.
Werden Gottesdienste ohne Zertifikatspflicht mit max. 50 Personen durchgeführt, gilt Maskenpflicht und es sind nach Möglichkeit die Abstände einzuhalten (1.5 Meter). Zudem müssen die Kontaktdaten der Anwesenden erfasst werden.
Die Kontrolle des 2G-Zertifikats wird beim Eingang vorgenommen. Bitte halten Sie das Zertifikat und einen Ausweis bereit.

  • Veranstaltungen und Aktivitäten:

Für die Teilnahme ist ein 2G-Zertifikat erforderlich und es gilt Maskenpflicht. Zertifikatspflicht gilt grundsätzlich nach wie vor erst ab 16 Jahren. Die Maskenpflicht gilt ab der 1. Schulklasse.

  • Kulturelle Aktivitäten:

Bei kulturellen Aktivitäten (z.B. Chorproben, Auftritte von Ensembles) gelten dieselben Bestimmungen wie bei Veranstaltungen: Für die Teilnahme ist ein 2G-Zertifikat erforderlich und es gilt Maskenpflicht. Werden die Masken nicht getragen, ist zusätzlich ein negatives Testergebnis vorzuweisen oder das Impf- bzw. Genesungszertifikat ist nicht älter als vier Monate. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen ohne Maske auftreten.

  • Konsumation:

Das Konsumieren von Speisen und Getränken ist in Innenräumen nur mit 2G-Zertifikat erlaubt. Wenn die Teilnehmenden zusätzlich über ein Test-Zertifikat (2G+) verfügen, entfällt die Sitzpflicht. Findet die Konsumation draussen statt, sind die Abstände einzuhalten und wirksame Abschrankungen aufzustellen, sofern keine Zertifikatspflicht verfügt wurde.

  • Maskenpflicht:

In allen öffentlichen Innenräumen ausserhalb eines Gottesdienstes oder einer Veranstaltung (Kirchgemeindehaus/Kirche/Jürgehus) gilt eine Maskenpflicht und 1,5 m Abstand.

  • Religionsunterricht und Anlässe mit Kindern

Zurzeit gilt gemäss Verfügung des Zürcher Regierungsrates in der Volksschule eine Maskenpflicht für Kinder ab der 1. Klasse sowie auf der Sekundarstufe II (Berufsschulen, Gymnasien). Die Regeln an der Volksschule gelten entsprechend auch für den kirchlichen Religionsunterricht. Unser Religionsunterricht wird unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen wenn möglich durchgeführt.


Wir prüfen laufend die Vorgaben von » Bund, » Kanton, » Gemeinde und der » Landeskirche.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und das Mittragen der Massnahmen. Falls Sie unsicher sind, was bei unseren Anlässen gilt, können Sie sich gerne an uns wenden.

» Mitarbeitende und Pfarrpersonen sind wieder vermehrt im Homeoffice, jedoch über die üblichen Telefonnummern oder per Email erreichbar.