

Recht auf Liebe?
Am 20. November ist Internationaler Tag der Kinderrechte. Dass es neben den allgemeinen Menschenrechten auch spezielle Kinderrechte gibt, leuchtet ein, denn Kinder sind besonders verletzlich und schutzbedürftig. Zu den wichtigsten Kinderrechten gehören: Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung, das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit, das Recht auf Gesundheit und Bildung, das Recht auf Freizeit und Erholung, das Recht sich zu informieren, mitzuteilen und zu versammeln, das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause, das Recht auf Betreuung bei Behinderung...Was andernorts mit Nachdruck gefordert und durchgesetzt werden muss, ist für uns und unsere Kinder längst selbstverständlich: Kinderrechte als Rahmenbedingungen für eine gesunde Entwicklung der Kleinen und Kleinsten, deren Wohl uns so sehr am Herzen liegt. Und was uns am Herzen liegt, das lieben wir. Mehr als alles andere. Und nötiger als alles andere haben Kinder unsere Liebe. Nötiger als alle Menschenrechte.
Kürzlich habe ich im Gespräch mit Eltern, die ihre kleine Tochter offensichtlich über alles lieben, den Satz gehört: «Kinder haben ein Recht auf Liebe». Ja klar, das müssten sie doch haben, wenn doch die Liebe das Wichtigste im Leben eines Kindes ist. Wenn die Kinder eine Familie und ein sicheres Zuhause haben, wie sollte man ihnen nicht auch das Recht auf Liebe zugestehen?
Da mag sich manch einer wundern, dass in keinem der Kinderrechte je das Wort Liebe auftaucht. Nicht, weil man vor lauter Rahmenbedingungen das Wesentliche vergessen hat, sondern weil die Liebe weder ein Kinderrecht noch ein Menschenrecht ist. Ein Recht auf Liebe gibt es nicht. Kein Mensch hat Anspruch auf Liebe. Bei welcher Instanz sollte er sein vermeintliches Recht auf Liebe einfordern, seinen Anspruch auf Zuneigung geltend machen? Wenn Eltern ihre Kinder lieben, dann geschieht das doch nicht aufgrund eines Gesetzesartikels, sondern weil sie selber aus dieser Liebe leben, weil sie das Wichtigste, das ihnen im Leben zuteil wurde, an ihre Kinder weitergeben wollen, und weil sie spüren, dass ein Mensch ohne dieses bedingungslose Angenommensein nie im Leben glücklich werden kann.
Ein Menschenrecht ist die Liebe nicht, aber die wichtigste Voraussetzung für ein gelingendes und glückliches Leben. Nichts, was uns verfassungsmässig zustünde, nichts, was wir zugute hätten und einfordern könnten, sondern ein Geschenk. Wer Liebe schenkt, gibt immer auch etwas von sich selber preis, verschenkt sich selbst dem anderen. So ist es mit der Liebe zwischen Menschen, und so ist es mit der göttlichen Liebe. Die Liebe, mit der wir einander lieben, ist aus Gott (1. Johannes 4,7). Wir haben kein Recht auf Liebe. Und wir können sie uns auch nicht verdienen. Aber wir können sie uns schenken lassen und sie mehren, indem wir sie weitergeben. An unsere Kinder und an unsere Nächsten.
Pfr. René Weisstanner
Konfirmationssprüche
Mein Spruch begleitet mich bis heute, und das Bild ziert meine Wohnung: Philippus tauft den äthiopischen Kämmerer mit Wasser, im Hintergrund der Pferdewagen. Von Pfr. Otto Künzli erhielt ich 1963 den Spruch: «Wenn ihr mich ruft, so will ich euch antworten; wenn ihr zu mir betet, so will ich auf euch hören.» Er steht im Brief Jeremias an die Verbannten in Babel – und er spricht mich an, obwohl verbannt zu sein eher negativ tönt. Meine selber(?) gewählte Zeit in der Fremde erlebte ich vielfältig, interessant, ja spannend. Ich durfte Neues lernen, andere Kulturen erleben, viele Erfahrungen sammeln und dann zurück kommen zu meinen Geschwistern, ins Elternhaus, in die Gemeinde – Gott sei Dank. 1961 erhielten in Küsnacht über 150 Mädchen und Knaben Konfirmationssprüche. Die Liste mit Namen und Adressen der ehemaligen Konfirmandinnen und Konfirmanden ist das Resultat gemeinsamer Bemühungen vieler Beteiligter, damit 2011 wiederum zur Feier der «Goldenen Konfirmation» eingeladen werden kann. Leider konnten wir Gemeindemitglieder, die 1961 auswärts konfirmiert wurden, nicht persönlich anschreiben – Sie alle sind aber ebenfalls herzlich aufgefordert, am 13. November in unserer Kirche mit der Gemeinde zu feiern. Beim anschliessenden Apéro im Kirchgemeindehaus bietet sich bestimmt manche Gelegenheit, Erinnerungen und Erfahrungen auszutauschen und an die gemeinsame Jugendzeit anzuknüpfen.
Margareta Hari-Wetli
